Lizenzierung
Der Verein Lobby für Kinder versteht sich als Motor der Anliegen von Kindern in unserer Gesellschaft. Dabei möchte der Verein nicht die Arbeit bestehender Initiativen schmälern sondern versuchen, sie dadurch zu bündeln, dass er eine gemeinsame Marke schafft.

Unter diesem Ansatz soll es Institutionen frei gestellt werden, den Namen und das Logo „Lobby für Kinder“ zu verwenden, um die Zugehörigkeit zu einer großen Bewegung zu dokumentieren. Dabei soll die Autonomie - weder des Vereins „Lobby für Kinder“ - noch der anderen Institutionen eingeschränkt werden; alleinige Voraussetzung für die Verwendung des Logos und des Namens ist, dass die Institution sich gegenüber dem Verein „Lobby für Kinder“ in einer schriftlichen Erklärung verpflichtet, in ihren Satzungen und ihrer Praxis nicht gegen die in der Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes niedergelegten Grundsätze zu verstoßen.

Der Verein stellt in Folge dieser Erklärung eine Lizenzierung aus und behält sich das Recht vor, die Verwendung von Logo und Namen durch schriftliche Erklärung zu untersagen, wenn die Institution gegen die mit dieser Erklärung eingegangene Verpflichtung verstößt

(red)


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„Kindererziehung gehrt zur Selbstkritik, also zur Selbsterkenntnis und führt zur Selbsterziehung.“ Erwin Guido Kolbenheyer
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